Haftzugprüfung
Pflichten der Boden-Parkettleger
Um ein dauerhaft mängelfreies Werk zu erstellen, hat der Boden-Parkettleger die Pflicht, den Untergrund mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu prüfen.
Für das Prüfen der Oberflächenfestigkeit kann er die Gitterritzprobe, die Hammerschlagprobe sowie die Drahtbürstenprobe anwenden. Diese Proben und noch weitere Proben beziehen sich jedoch allesamt auf die Estrichoberfläche und geben kaum Aufschluss über die Festigkeit innerhalb des Estrichs selbst.
Wann ist eine Haftzugprüfung sinnvoll?
Umfang der Haftzugprüfung
Die Untergrundprüfung besteht aus Gitterritz-, Drahtbürsten- und Hammerschlag-Proben sowie einer Testreihe von 6 Haftzugprüfungen. Das Prüfprotokoll wird mitgeliefert.
Abhängig vom Aufwand, werden folgende Kosten in Rechnung gestellt (Preise exkl. MwSt.):
Muss der Bauherr die Kosten einer Haftzugprüfung übernehmen?
Ja! Gemäss der neuen SIA-Norm 118/253 hat der Boden-Parkettleger das Recht, beim Bauherrn eine Haftzugprüfung einzufordern.
Wie muss ich Vorgehen?
Füllen Sie dann das folgende Formular aus und senden Sie es ab. Unser Experte, Ralph Mühlebach, kontaktiert Sie innerhalb eines Werktages, um alles Weitere zu klären. Gemeinsam legen Sie einen Termin für die Haftzugprüfung auf Ihrer Baustelle fest. Nach erfolgter Haftzugprüfung erhalten Sie ein schriftliches Prüfprotokoll über den Zustand des Untergrundes und die ermittelten Haftzugwerte.
Bestellung einer Haftzugprüfung
Expertenwesen der Ombudsstelle BodenSchweiz für Teppiche und Bodenbeläge aller Art (Ausnahme: Stein, Keramik)