Expertise - Verband BodenSchweiz

Bestellung einer unabhängigen Expertise

Expertenwesen der Ombudsstelle BodenSchweiz für Teppiche und Bodenbeläge aller Art (Ausnahme: Stein, Keramik)

    KOORDINATEN

    Besteller (Pflicht)
    Verleger (Optional)
    Weitere Parteien (Pflicht)

    Alle beteiligten Parteien werden durch den Besteller über die Expertise informiert. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie den unabhängigen Experten vom Branchenverband BodenSchweiz sowie die Expertise zu akzeptieren und die Durchführung der Expertise freizugeben.

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    Führen Sie uns bitte kurz auf was Sie beanstanden, respektive welche Fragen Sie durch den Experten geklärt haben möchten.
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    Die Kosten der Expertise werden auf jeden Fall dem Besteller in Rechnung gestellt. Die Original– Expertise wird erst nach Zahlungseingang ausgehändigt. Der Besteller verpflichtet sich hiermit, sämtliche Kosten, welche dem unten stehenden Kostenrahmen entsprechen, zu begleichen.

    1. Grundgebühr für Akteneröffnung CHF 500.–
    2. Experte vor Ort CHF 180.–/h
    3. Reisezeit / Administration CHF 115.–/h
    4. Reisekosten CHF 0.80/km
    5. Solidaritätsbeitrag Nachwuchsförderung (nur für Nichtmitglieder) CHF 100.–

    Allfällige externe Abklärungen (z.B. Laborkosten) werden vom Leistungserbringer separat in Rechnung gestellt. Diese können je nach Aufwand stark variieren. Aufträge für Laboranalysen sind nicht Bestandteil dieser Bestellung und müssen vorgängig vom Besteller genehmigt werden.

    Die Kostenaufteilung zwischen den Parteien respektive die Übertragung auf die unterliegende Partei ist nicht Gegenstand der Expertise und wird von den beteiligten Parteien selbst getroffen.