Mitgliedschaft
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft? Nichts einfacher als das.
Wir bieten folgende Möglichkeiten an
Für Bodenbelagsfachgeschäfte
Bodenbelagsfachgeschäfte, also Handwerksbetriebe, können Aktivmitglied im Verband werden. Das ist die sogenannt «normale» Mitgliedschaft.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind:
- Verantwortliche Person im Betrieb ist fachlich ausgebildet.
- Faires Verhalten gegenüber Mitbewerbern, Kunden und Lieferanten.
- Unternehmen existiert seit mindestens einem Jahr im Handelsregister.
- Ein wichtiger Teil des Umsatzes erfolgt im Bereich der Bodenbeläge.
Aufnahmeformular Aktivmitglied
Jahresbeiträge für Aktivmitglieder
Für Lieferanten (Industrie, Grosshandel etc…)
Jedes Unternehmen, welches Produkte für den Boden-Parkettleger im Schweizer Markt verkauft, kann die sogenannte «Partnermitgliedschaft» erwerben.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind:
- Firmensitz in der Schweiz oder im europäischen Ausland.
- Personen beschäftigt, welche Fachberatungen in der Schweiz durchführen.
- Ein Sortiment an Produkten für Boden-Parkettleger führt.
- Faires Geschäftsgebahren, d.h. keine Konkurrenzierung des Fachhandels.
Für Unternehmen, welche nicht direkt in der Bodenbelagsbranche tätig sind
Für Unternehmen, welche nicht direkt in der Bodenbelagsbranche tätig sind, jedoch trotzdem diese Branche unterstützen und fördern möchten, besteht die Möglichkeit einer Passivmitgliedschaft. Wenden Sie sich bitte hierfür an die Geschäftsstelle.
Ehrenmitglieder natürliche Personen
Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, die sich in besonderer Weise um den Verband/die Branche verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung sowie keine Beitragspflicht.
Unternehmen oder Privatpersonen, welche die Berufsbildung fördern möchten
Für Unternehmen oder Privatpersonen, welche die Berufsbildung und insbesondere den Nachwuchs zweckgebunden fördern möchten, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.