Gesamtarbeitsvertrag für die Schweizerische Bodenbelagsbranche
Zum zweiten Mal das GAV-Reglement mit überragender Mehrheit bestätigt.
Nach 2017 hat nun die BodenSchweiz-Generalversammlung am Freitag, 29. April 2022 das aktuelle GAV-Reglement mit einer geradezu beeindruckenden Mehrheit angenommen. Trotz vieler Anpassungen bleibt das Reglement weiterhin sehr schlank und für alle Unternehmer problemlos umsetzbar.
Wie geht es nun weiter?
Da bekanntlich die ISP-Mitglieder das GAV-Reglement abgelehnt haben, wird BodenSchweiz dieses Projekt fortan mit dem Sozialpartner Angestellte Schweiz alleine weiter vorantreiben.
Als nächster Schritt wird nun das genehmigte GAV-Reglement wiederum dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eingereicht, welches dann die Vernehmlassung hoffentlich bald in die Wege leiten kann. Wann genau der GAV Boden tatsächlich als allgemeinverbindlich in Kraft tritt, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden, denn je nach der Anzahl und Komplexität allfälliger Einsprachen muss mit mehr oder weniger Zeitverzögerung gerechnet werden.
Sie werden hier selbstverständlich immer auf dem Laufenden gehalten.
Nachstehend finden Sie das aktuelle GAV-Reglement. Beachten Sie bitte, dass dieses noch nicht in Kraft gesetzt ist. Wenn Sie dieses Reglement trotzdem schon heute in Ihrem Betrieb anwenden wollen, müssen Sie dieses in jedem Arbeitsvertrag explizit als integrierender Bestandteil erwähnen.
Nachstehend finden Sie das GAV-Reglement. Beachten Sie bitte, dass dieses noch nicht in Kraft gesetzt ist. Wenn Sie dieses Reglement trotzdem schon heute in Ihrem Betrieb anwenden wollen, müssen Sie dieses in jedem Arbeitsvertrag explizit als integrierender Bestandteil erwähnen.